Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag den Antrag der Bundestagfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema Fracking abgelehnt. Der Antrag sieht ein Moratorium für die Förderung von Unkonventionellem Erdgas vor, bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu dieser Technologie vorliegen. Aus unserem Kreis haben auch die Abgeordneten Ralph Brinkhaus (CDU) und Heiner Kamp (FDP) gegen den Antrag der Grünen gestimmt, genauso wie gegen die ähnlich lautenden Anträge von SPD und Linken.
Sie wenden sich damit gegen Trinkwasser- und Umweltschutz in unserer Region. Während sich die Abgeordneten von Union und FDP in ihren Wahlkreisen stets als Fracking-Kritiker geben, bleiben sie in Berlin völlig untätig. Die Anträge der Opposition wurden abgelehnt, ohne dass die Koalition eigene Vorschläge gemacht hätte. Als jemand, die sich seit mehreren Jahren mit diesem Thema beschäftigt, kritisiere ich ausdrücklich die Entscheidung der Abgeordneten Ralph Brinkhaus (CDU) und Heiner Kamp (FDP). Die Fracking-Technologie ist mit vielen Risiken behaftet, die nicht hinreichend erforscht sind. Dazu zählen u.a. die mögliche Verunreinigung des Grundwassers mit giftigen Chemikalien sowie Erdbeben und ein immenser Flächenverbrauch. Ralph Brinkhaus (CDU) und Heiner Kamp (FDP) müssen sich nun fragen lassen, wie ernst sie es mit ihrer Kritik an der Fracking-Technologie meinen.
Wie auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen, durchlaufen Ralph Brinkhaus (CDU) und Heiner Kamp (FDP) auf der Reise von Gütersloh nach Berlin offenbar eine Metamorphose vom Fracking-Kritiker zum Fracking-Befürworter. Dieses Bild ist symptomatisch für Union und FDP. Wenn es darauf ankommt, wird den Interessen der Industrie stets Vorrang vor Bürgerbeteiligung und Umweltschutz eingeräumt.
Im Gegensatz zum Bund wird NRW einen anderen Weg gegangen: Solange keine Ergebnisse aus dem eigens in Auftrag gegebenen Gutachten vorliegen, werden keine Anträge auf Bohrungen bei der Bezirksregierung Arnsberg entschieden. Aufsuchungstätigkeit im Rahmen von unkonventionellem Erdgas können nur getätigt werden, wenn das Unternehmen jetzt und in Zukunft keine Bohrtätigkeiten unternimmt, in denen das umstrittene Fracking geplant, direkt oder indirekt vorbereitet oder technisch möglich ist. Der umstrittene Einsatz von giftigen Chemikalien zum hydraulischen Aufbrechen des Gesteins wird also zurzeit in NRW nicht genehmigt, ebensowenig die Vorbereitungen dazu. Zudem hat NRW im Sommer letzten Jahres eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bergrechts eingebracht, die Verbesserungen im Bereich Transparenz, Bürgerbeteiligung und einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht.
Wir GRÜNEN werden uns weiter für ein Moratorium und eine grundsätzliche Reform des antiquierten deutschen Bergrechts einsetzen, um Transparenz, Bürgerbeteiligung und Umweltschutz beim Bergbau zu stärken und unser Trinkwasser zu schützen.
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